Ja, jedoch ausschließlich für wohltätige bzw. karitative Zwecke. In diesen Fällen fällt lediglich die Erstattung der Anfahrtskosten an. Bitte sehen Sie von Anfragen für kostenlose Auftritte ab, wenn ihre Veranstaltung nicht wirklich wohltätigen oder karitativen Zwecken dient.
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